Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Albisser Design + Expo AG

 

I. EINLEITUNG

Die Albisser Design + Expo AG, nachfolgend Albisser Design + Expo genannt, erbringt umfassende Leistungen in den Bereichen Planung, Konzeption, Gestaltung, Ausführung, Vermietung, Verkauf, Lieferung, Montage, Demontage, Transport und Lagerung.

 

II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Massgeblichkeit der AGB
Soweit nicht abweichende, von Albisser Design + Expo unterzeichnete schriftliche Bestätigungen vorliegen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Leistungen von Albisser Design + Expo gemäss Ziffer I.
Durch die Bestellung erklärt der Kunde, dass er mit diesen AGB einverstanden ist. Soweit diese AGB keine Bestimmungen enthalten, gelten subsidiär die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen und Bedingungen des Kunden finden, soweit nicht schriftlich explizit anderslautend vereinbart, keine Anwendung.

2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang von Albisser Design + Expo bestimmt sich nach dem schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und Albisser Design + Expo. 
Wird kein schriftlicher Vertrag ausgefertigt, richtet sich der Leistungsumfang von Albisser Design + Expo nach dem definitiven Detailprojekt und/oder der Auftragsbestätigung von Albisser Design + Expo.

3. Übertragbarkeit von Leistungen
Albisser Design + Expo ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Auftrag bzw. Leistungen für den Kunden ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte zu übertragen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde gibt Albisser Design + Expo von sich aus oder auf Aufforderung die zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Informationen. Erhält Albisser Design + Expo wesentliche, zur Umsetzung des Auftrages notwendige Angaben nicht, falsch, unvollständig, verspätet oder in ungeeigneter Art, so hat der Kunde den daraus entstehenden Mehraufwand vollumfänglich zu tragen.

5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag bzw. dem definitiven Detailprojekt und/oder der Auftragsbestätigung. Die Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Albisser Design + Expo ist berechtigt, den Rechnungsbetrag als Ganzes oder anteilsmässig im Voraus einzufordern. Albisser Design + Expo ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang Leistungen zu erbringen. Unsere Lieferungen (Verkauf) bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum.

 

II. SPEZIALBESTIMMUNGEN MIETE

1. Sicherheit der Veranstaltung
Die Sicherheit (Schutz von Mensch, Umwelt und Material) bei Veranstaltungen ist alleinige Sache des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, für angemessene Bewachung bzw. angemessenen Schutz des Materials von Albisser Design + Expo zu sorgen.
Albisser Design + Expo ist jederzeit berechtigt ohne Schadenersatzfolgen vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Durchführung der Veranstaltung aus technischen (z.B. mangelnde Sicherheit) und/oder rechtlichen und/oder umweltbedingten (z.B. Gefahr vor Unwettern) Gründen nicht vertretbar sein. Der Kunde hat AlbisserDesign + Expo jeglichen anfallenden Aufwand gleichwohl vollumfänglich zu entschädigen.

2. Beginn und Ende der Miete
Die Miete von Mietgegenständen beginnt im Zeitpunkt, in dem die Mietsache das Lager von Albisser Design + Expo verlässt, bzw. bei Transport durch Dritte, mit der Übergabe an den Spediteur. Die Miete endet mit Eintritt der Mietsache in das Lager von Albisser Design + Expo.

3. Rückgabe des Mietobjektes
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt am Standort der erfolgten Uebergabe (wenn nichts anderes vereinbart wurde) der Vermieterin am letzten Tage der Vertragsdauer zurückzugeben. Ein allfälliges Retentionsrecht des Mieters am Mietobjekt für irgendwelche Ansprüche gegenüber der Vermieterin ist ausgeschlossen.Der Mieter haftet der Vermieterin für alle erforderlichen Reparaturen und Instandstellungsarbeiten, die nicht auf normale Abnützung des Mietobjektes zurückzuführen sind.

4. Eigentum an gemieteten Sachen
Die Mietsachen (inklusive allem Zubehör) bleiben im Eigentum von Albisser Design + Expo. Untervermietung bzw. Abtretung des Mietverhältnisses, Verkauf, Verpfändung oder Überlassung der Mietsache an Dritte ist strikt untersagt.

5. Folgen des Vertragsrücktritts des Kunden
Der Kunde kann unter folgenden Voraussetzungen und Konsequenzen vom Mietvertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom abgeschlossenen Vertrag zurück, so schuldet er Albisser Design + Expo folgenden Anteil vom vereinbarten Rechnungsbetrag (Annullationsentschädigung):

Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40%
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 70%
Rücktritt bis 3 Tage vor Mietbeginn: 100%

Sind durch Albisser Design + Expo bereits Vorbereitungen erfolgt oder anderweitige Kosten entstanden, welche die Annullationsentschädigung übersteigen, so kann Albisser Design + Expo dem Kunden den tatsächlichen Aufwand in Rechnung stellen.

6. Haftung von Albisser Design + Expo
Albisser Design + Expo haftet in keinem Fall für Schäden, die durch den Kunden bzw. eine in seiner Verantwortung stehenden Person oder durch Dritte verursacht wurden. Darunter fallen insbesondere auch unsachgemässe Handhabung der Mietsache usw..
Albisser Design + Expo haftet nur für von ihr verursachte direkte Schäden und soweit diese Schäden grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind. Jede weitere Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, höhere Gewalt sowie für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen etc., ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschaden wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

 

III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden oder sollten Vertragslücken bestehen, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt gültig. In einem solchen Fall ist die nicht rechtswirksame oder fehlende Bestimmung durch eine solche zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck des Vertrages zwischen dem Kunden und Albisser Design + Expo am nächsten kommt.

2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Albisser Design + Expo untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Albisser Design + Expo AG in Luzern/LU, soweit nicht ein anderer, zwingender Gerichtsstand vorliegt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Albisser Design + Expo AG | 1.1.2019